Das Notariat/Tätigkeit des Notars


 

 

Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften.

 

Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet.

 

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

 

  • Grundstücksrecht (u.a. Kaufverträge, Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsantägen etc.).
  • Familienrecht ( Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z. B. Vaterschaftsanerkennungen , Unterhaltsverpflichtungen)
  • Gesellschaftsrecht (Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht, z. B. wie bei der englischen Limited)